
Gemeinderat [#1135]
Ăffentliche Sitzung des Gemeinderats
Einziger Punkt
Verwaltungsrechtsache Verch vs Hacker
Rathaus, GroĂer Sitzungssaal
Dienstag, 18. Februar 2025, 17:00 Uhr
Bericht
10 Einwohner kamen zu dieser Sitzung. 2 Angestellte des Rathauses saĂen ebenfalls auf den StĂŒhlen im Zuschauerraum. Am Pressetisch hatten 2 Personen Platz genommen. Zu Beginn waren 15 Gemeinderatsmitglieder anwesend; nach rund 20 Minuten kam noch ein CDU-Rat hinzu.
- Der BĂŒrgermeister rief den Punkt Verwaltungsrechtssache Tanja Verch u.a. gegen Ingo Hacker wegen Kommunalverfassungsstreit - Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Oktober 2024 auf. Danach erklĂ€rte er sich fĂŒr befangen, ĂŒbergab die Sitzungsleitung dem 1. Beigeordneten und verlieĂ den Platz auf der Verwaltungsbank. Kurz danach erklĂ€rte sich auch die Fraktionsvorsitzende der IGL fĂŒr befangen und nahm ebenfalls in den Zuschauerreihen Platz.
Der 1. Beigeordnete erlĂ€uterte den Zweck der heutigen Gemeinderatssitzung: Man wolle 'wesentliche Inhalte' des Urteils verstehen und mĂŒsse dann anschlieĂend entscheiden, ob die Gemeinde in Berufung gehe.
Der Anwalt des BĂŒrgermeisters nannte es eine 'Ă€uĂerst spannende Entscheidung'. Es hat lange gedauert, bis die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung zugestellt wurde. Die Kurzzusammenfassung lautet: 4 AntrĂ€gen der KlĂ€gerin wurde zugestimmt und 4 wurden abgelehnt. Die 4 AntrĂ€ge des nicht wiedergewĂ€hlten KlĂ€gers wurden nicht behandelt. Sein Nichteinzug in den Gemeinderat fĂŒhrte zu einem erledigenden Interesse.
Das Haushaltsverfahren an sich stand nicht zur Verhandlung â ein Satz, den der Jurist in der nĂ€chsten halben Stunde noch öfters wiederholen sollte. Der Klagepunkt zur Erstellung der Protokolle wurde abgewiesen, da ein einzelnes Ratsmitglied hierzu 'kein subjektives Klagerecht' hat.
Beim Thema Redezeitbegrenzung wurde ein 'Feststellungsinteresse verneint', da diese in den Folgejahren durch einen Gemeinderatsbeschluss geregelt wurde.
Ferner hat das Gericht auf den 'Gestaltungsspielraum' der GeschÀftsordnung (des Gemeinderats) hingewiesen.
Die KlÀgerin hat ihre Klage 2-mal erweitert. Diese wurden aber vom Gericht wegen 'Organtreue' und verspÀteter Einreichung abgelehnt.
Ein groĂer Streitpunkt war das Thema wiederholender Antrag. Hier stellt sich fĂŒr das Gericht die Frage, ob dies jeweils ein Sachantrag oder Haushaltsantrag war. 'So einfach war es aber nicht', fasste der Jurist die Entscheidung zu diesem Punkt zusammen. Denn hierbei gilt es, den 'objektiven EmpfĂ€ngerhorizont' zu berĂŒcksichtigen. Als Faustregel gilt: Besteht eine klare Zuordnung zur Tagesordnung, so ist es ein Sachantrag und er ist zu behandeln. Dem Gemeinderat steht es aber frei, den Umgang mit solchen AntrĂ€gen in sein Hauptsatzung zu regeln.
'An keiner einzigen Stelle' wurde vom Gericht die Nichtöffentlichkeit der Vorberatungen gerĂŒgt.
Die Kostentragung ist etwas komplizierter geregelt.
Zusammenfassend beurteilte er das Urteil als 'klares 1:1 in FuĂballersprache'.
In der anschlieĂenden Aussprache bedauerten mehrere RĂ€te, '0dass es zu diesem Verfahren' gekommen ist. Beiden Seiten wurde zur 'verbalen AbrĂŒstung' geraten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Kompromiss eine wichtige Eigenschaft der Demokratie ist. Auch die Frage nach der Kostenteilung kam zur Sprache.
Hierzu meinte der Anwalt: 'Es war ein Kommunalverfassungsstreit'. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die gerichtlich festgestellten Kosten von der Gemeinde getragen werden. Er stellte auch noch einmal klar, dass das 'Haushaltsaufstellungsverfahren nicht in Abrede gestellt' wurde. Und auch eine RedezeitbeschrÀnkung ist grundsÀtzlich zulÀssig.
Bevor der 1. Beigeordnete ĂŒber den Antrag der Verwaltung abstimmen lassen konnte, stellte die IGL-Fraktion den GeschĂ€ftsordnungsantrag, der Gemeinderat möge sich fĂŒr unzustĂ€ndig erklĂ€ren. Dies fĂŒhrte zu einer lĂ€ngeren Beratung zwischen Verwaltung und Anwalt. SchlieĂlich erklĂ€rte der 1. Beigeordnete, dass der Antrag als Sachantrag eingestuft wird, aber dennoch zuerst behandelt wird. Allerdings wurde der Antrag bei Stimmengleichheit (8:8) abgelehnt. Der Verwaltungsvorschlag, keine Zulassungsbeschwerde zu erheben, fand dann mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit. Somit ist das Verfahren abgeschlossen, sofern nicht die KlĂ€gerin diese Zulassungsbeschwerde erhebt.
Zum Abschluss stellte der 1. Beigeordnete in seinem Schlusswort fest, dass das Verfahren nicht nur Zeit gekostet hat, sondern auch die Köpfe der Verwaltung beschÀftigt hat. 'Es ging klar zu Lasten der Sacharbeit.'
Die Sitzung war um 18:25 Uhr beendet.
Letzte Aktualisierung:
23.02.2025 16:15 Uhr